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Karin Leuthardt - Reiturlaub in Andalusien, die besonderen Reitferien!

AGB

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung der Reise kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Reiseveranstalter zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebots. Die dort gemachten Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorher-sehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungen zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, Änderungen und besondere Zusicherungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.

3. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns wider Treu und Glauben sowie schuldhaft herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Wir werden Sie von einer Leistungsänderung oder Leistungsabweichung unverzüglich in Kenntnis setzen. Sofern es sich um eine erhebliche Leistungs-änderung handelt, werden wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktrittes anbieten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- und Sicherheitsgebühren, in dem Umfang zu ändern wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück-zutreten.

 

4. Rücktritt / Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang bei Frau Karin Leuthardt.

Es werden folgende Storno-Gebühren erhoben:

bis 60 Tage vor Mietbeginn 20% des Gesamtbetrages, bei Kündigung oder Rücktritt zwischen dem 60. und 30. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 90%. Annullation oder Nichtantreten von 2 - 0 Tage wird der ganze Preis erhoben. Beachten Sie bitte, dass auch eine unverschuldete Absage als Rücktritt gilt und dass bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen die Reiserücktrittskostenversicherung nur 80% des Mietpreises an den Kunden erstattet. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise hinsichtlich Reiseteilnehmer und Reisetermin, Änderungen vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro erhoben werden. Ist die vorbeschriebene Umbuchung nicht mehr möglich, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitige Neuanmeldung durchgeführt werden. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Frau Karin Leuthardt.

5. Gewährleistung/Schadensersatz

a) Abhilfe: Werden die Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Frau Karin Leuthardt kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises: Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.
c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
d) Mithilfepflicht: Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durch-setzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen sind die Reiseleitung oder die Ansprechpartner der jeweiligen Leistungsträger zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

6. Haftung - Reiten

Sie reiten auf eigene Verantwortung und eingenes Risiko. Frau Kairn Leuthardt und das Royal Center Hippica haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Reitstunden/Ausritten entstehen.

Auch die Haftung für Verletzung von Kardinalpflichten, sowie für solche Schäden, die durch eine Haftplichtversicherung von Frau Karin Leuthardt abgedeckt ist bleibt unberührt.

Eine auslands Unfall- und Krankenversicherung ist unbedingt notwendig.
Karin Leuthardt haftet nicht für unvorhersehbare Störungen der Leistungsträger, z.B. Fluggesellschaften, wie geänderte Flugzeiten oder Verspätungen.

7. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reiseleistung verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

8. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

9. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen Frau Karin Leuthardt an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

10. Gerichtsstand 
Gerichtsstand ist Chiclana (Cadiz). 
Karin Leuthardt - Urlaub in Andalusien, Carril Ranca Pino s.n. E-11140 Conil de la Frontera - Tel 0034 603 402 603, Email info@karinleuthardt.com , StNr. ESX2440274C